Kirchenmitgliedschaft
Wenn
Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind
Wenn Sie irgendwann
nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, dann
ist ein Wiedereintritt in die Kirche kein Problem. Sie
können bei jedem Pfarrer/ bei jeder Pfarrerin in ganz
Deutschland oder bei einer anerkannten
Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche wieder
eintreten. Wenn Sie sich an einen Pfarrer/ eine
Pfarrerin gewandt haben, wird er/ sie ein oder auch
mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die Gespräche können
beratenden, klärenden, informierenden und seelsorglichen
Charakter haben. Es wartet keine Glaubensprüfung auf
Sie. Sie sind herzlich willkommen.
Ein Austritt aus
der Kirche macht die Taufe nicht ungültig, denn die
Taufe bleibt immer gültig.
Die
Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt
werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in
Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche
Zeremonie muss aber nicht stattfinden.
Ihr
Aufnahmeantrag, egal wo in Deutschland sie ihn gestellt
haben, wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo
Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie
zuständig ist.
Wenn
Sie einer anderen Konfession angehören
... können Sie bei
jedem Pfarrer/ bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland
oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die
evangelische Kirche eintreten. Wenn Sie sich an einen
Pfarrer/ eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/ sie ein
oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die
Gespräche können beratenden, klärenden, informierenden
und seelsorglichen Charakter haben.
Die Aufnahme kann
in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer
kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei
Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche Zeremonie muss
aber nicht stattfinden.
Bei einem Wechsel
der Konfession ist es wichtig, die Mitgliedschaft bei
der anderen Religionsgemeinschaft zu beenden, denn eine
Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist
nicht möglich.
Über den
Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14.
Lebensjahr entscheiden nach deutschem Recht die Eltern
oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel
nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es
das zehnte Lebensjahr erreicht hat.
Ihr
Aufnahmeantrag, egal wo in Deutschland sie ihn gestellt
haben, wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo
Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie
zuständig ist.
Wenn Sie
nicht getauft sind
Die
Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird durch
die Taufe begründet.
Bevor Sie getauft
werden, ist eine Unterweisung im christlichen Glauben
notwendig. Ein Pfarrer/ eine Pfarrerin kann Ihnen
Auskunft darüber geben, wie sich die christliche
Unterweisung im einzelnen gestaltet.
Die Taufe wird
dann in einem Gottesdienst vollzogen. Erst die Taufe
berechtigt Sie zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl
und zur Übernahme eines Patenamtes.
Und was
kostet das?
Fürs Beten auch
noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber
die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung,
Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten
und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet
Geld. All das gehört zu unserem Angebot für eine
menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die
Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei
Hochzeiten, bei Beerdigungen.
Menschen in
Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten machen
eine Menge los! Auch für Sie. Der Eintritt kostet
nichts.
Aber als Mitglied
der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder
Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie
beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel
existieren. Die gezahlte Kirchensteuer wirkt im Rahmen
der Sonderausgaben einkommensteuermindernd.
Rechte
und Pflichten
- Sie können am
Abendmahl teilnehmen.
- Sie können
Patin oder Pate werden.
- Sie haben
Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die
kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Sie können die
vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und
Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
- Sie haben
reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder
musikalisch ehrenamtlich zu engagieren.
- Sie können an
Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen
teilnehmen.
- Mit Ihrer
Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und
leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere
Gesellschaft sozialer, menschlicher und
werteorientierter zu gestalten.
- Mit der
Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind
sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im
Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland
und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller
Christinnen und Christen.
- Sie können an
Gottesdiensten in jeder evangelischen Kirche teilnehmen.
- Als
Ausnahmefall gibt es die Möglichkeit der so genannten
Umgemeindung. Möchten Sie in einer Nachbargemeinde
mitarbeiten, kann eine "Gemeindezugehörigkeit in
besonderen Fällen" beim Kreissynodalvorstand beantragt
werden.
Was ist
nötig?
Sie sollten sich
persönlich ausweisen können. Wenn möglich auch die
Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und –ort
sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht
mitbringen.