Amtshandlungen
Wenn Sie eine
Taufe wünschen
Möchten Sie Ihr Kind
taufen lassen, melden Sie bitte vier Wochen vor dem
gewünschten Tauftag Ihr Kind beim Pfarrer mindestens an.
Wollen Sie Ihr Kind in einer anderen Gemeinde taufen
lassen, benötigen Sie dafür die Erlaubnis Ihrer
Heimatgemeinde. (Dimissoriale)
Nach der Anmeldung
findet ein Gespräch mit dem Pfarrer und — wenn möglich —
auch mit den Patinnen und Paten statt.
In unserer Gemeinde
finden Taufen in der Regel jeden 3. Sonntag im Monat im
Gottesdienst um 10:00 Uhr statt.
Noch eine wichtige
Information: Die Paten des Täuflings müssen einer
christlichen Kirche angehören. Durch eine Bescheinigung
des örtlichen Pfarramtes wird diese Mitgliedschaft
bestätigt. (Taufpatenbescheinigung)
Wenn sie
getraut werden wollen
Die kirchlichen
Trauungen werden meistens samstags gefeiert. Melden Sie
sich bitte so früh wie möglich beim Pfarrer an, denn die
Kirche muss rechtzeitig reserviert werden. Bitte
bedenken Sie, dass mindestens ein Ehegatte der
evangelischen Kirche angehören muss.
Der kirchlichen
Trauung geht ein Gespräch mit dem Pfarrer voraus, um
beispielsweise über die Gestaltung des Gottesdienstes
und die Mitwirkung des Brautpaares zu sprechen.
Ökumenische
Trauung
Paare mit
verschiedenen Konfessionen —beispielsweise katholisch
und evangelisch — sollten daran denken, dass die
Anmeldung auf beiden Pfarrämtern erfolgen muss und daher
die Formalitäten etwas länger dauern können.
Wünschen Sie eine
„ökumenische“ Trauung in der evangelischen Kirche, so
wird der katholische Pfarrer um Assistenz gebeten.
Umgekehrt wird der oder die evangelische Geistliche um
Assistenz gebeten, wenn die „ökumenische“ Trauung in der
katholischen Kirche vollzogen werden soll.
Silberne und
Goldene Hochzeit
Möchten Sie nach 25
oder 50 Jahren Ihren Hochzeitstag im Rahmen eines
Gottesdienstes feiern, so geben Sie dies so früh wie
möglich vorher bei uns bekannt.
Wenn Angehörige
sterben
Sollte ein
Familienmitglied sterben, können Sie unseren Pfarrer an
das Sterbebett rufen. Wenn der Todesfall eingetreten
ist, sollten Sie ein Beerdigungsunternehmen und
gleichzeitig den Pfarrer informieren. Der Seelsorger
führt mit den Angehörigen ein Trauergespräch.
Teilen Sie dem
Beerdigungsinstitut oder dem Pfarrer mit, ob Sie eine
Trauerfeier in der Kirche wünschen.
Am Sonntag nach der
Beisetzung wird im Gottesdienst der gestorbenen und
beerdigten Gemeindeglieder gedacht.